- Konto auf Guthabenbasis
- Bargeld ein- und auszahlen
- Überweisung, Lastschrift und Dauerauftrag
Basiskonto
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das in Euro und auf Guthabenbasis geführt wird. Es richtet sich primär an jene Verbraucher, die bisher noch keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wurden schon immer Lösungen auch für Personen angeboten, die bisher über keine Kontoverbindung verfügten.
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto richtet sich primär an Verbraucher, die bisher noch über keine Kontoverbindung verfügen. Davon profitieren insbesondere Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Mit dem Basiskonto haben Sie Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Der Leistungsumfang des Basiskontos
- Bargeldeinzahlungen im Inland
- Bargeldauszahlungen im Inland
- Barauszahlungen im Ausland am Geldautomaten
- Überweisungen
- Lastschriften
- Zahlungen mit der girocard (Debitkarte)
- Online-Banking
Eine Kreditkarte gehört grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang eines Basiskontos. Auch die Möglichkeit zur Kontoüberziehung wird nicht automatisch eingeräumt.
Kosten, Entgelte und Gebühren
Kontoführungsgebühr und Entgelte/Gebühren sind analog zum Kontomodell Standard.
Kreditkarte und Dispositionskredit gehören nicht zu den Leistungen für das Basiskonto.
Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Bitte füllen Sie den "Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags" vollständig aus und geben diesen in einer Geschäftsstelle Ihrer Raiffeisenbank Stauden eG ab.
Die Raiffeisenbank Stauden eG prüft dann Ihren Antrag und wird Ihnen bei positivem Prüfergebnis innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Angebot für ein Basiskonto unterbreiten.
Häufige Fragen zum Basiskonto
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie ein geeignetes und gültiges Identifikationsdokument - wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatzpapier, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis. Sollte Ihnen bereits eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt worden sein, benötigen wir auch diese.